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 Betreff des Beitrags: Frontblitz und Springlicht
BeitragVerfasst: Samstag 20. Juni 2009, 11:32 
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Leider weiß ich nicht so recht, wo ich diese Info nun wirklich unterbringen soll. Fragen und Probleme sind es ja nicht. Wenn, dann bitte verschieben.

Ich hatte heute eine Unterhaltung mit nem Einsatzleiter von der Berufsfeuerwehr Hannover zum Thema Frontblitzer und Springlicht.

Die Springlichtfunktion sei danach in Deutschland immernoch nicht wirklich rechtens. Eine Dienstanweisung von etwa vor 2 Jahren (wenn ich mich recht jetzt entsinne) sagt, daß das Springlicht auszubauen sei.

Früher gab es halt auch gleichzeitiges Springlicht und Frontblitzer (alles separat schaltbar), aber inzwischen gibt es nur noch Frontblitzer.

Ist das jetzt nur in Hannover so?

Er meinte: aber wir spielen hier auch. Beim neuen ELW macht der Blaulichtbalken jetzt

links - rechts - gleichzeitig



Ich weiß ja, jeder kann machen, wie es ihm so gefällt. Vielleicht ist die Info ja trotzdem interessant?

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Grüße aus Hannover
Jörg


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BeitragVerfasst: Samstag 20. Juni 2009, 16:20 
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Jörg,
ich denke Micha wird sich dazu auch noch äußern, und er kommt ja direkt aus der Materie, aber hier in Dresden Fahren auch die neuesten Fahrzeuge mit Springlicht.

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Grüße aus Dresden
Daniel


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BeitragVerfasst: Samstag 20. Juni 2009, 18:43 
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Dann ist das scheinbar Ländersache?

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Grüße aus Hannover
Jörg


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BeitragVerfasst: Samstag 20. Juni 2009, 20:43 
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Hallo Zusammen,

generell gilt in Deutschland, dass Frontblitzer und Springlicht erlaubt sind. Es gab vor Jahren einen Fall, in welchem ein Verkehrsteilnehmer das Auf- und Abblenden als Lichthupe verstanden hat und losgefahren ist. Daraufhin kam es zu einem Verkehrsunfall. In Folge dessen wurde über Sinn und Unsinn des Springlichtes sehr kontrovers diskutiert und einige Bundesländer haben sich dazu entschieden, dieses Springlicht zu verbieten. Unabhängig davon ist es in Deutschland gestattet.

Springlicht bedeutet, dass in den Frontscheinwerfern das Abblendlicht und Fernlicht abwechselnd an- und ausgehen. Bei Fahrzeugen mit kombinierten Scheinwerfern sieht das dann wie ein auf- und Abschwellen aus. Alternativ können auch die Nebelscheinwerfer mit eingebunden werden. Sobald aber das normale Fahrlicht (Standlicht, Abblendlicht) eingeschaltet wird, geht das Springlicht nicht mehr. Dies soll verhindern, dass bei Nachtfahrten, wo man ja gewöhnlich mit Licht fährt, der Gegenverkehr geblendet wird.

Fakt ist weiterhin, dass Frontblitzer und Springlicht als zwei getrennte Systeme anzusehen sind. Beide sind im Fahrzeug auch einzeln schaltbar.
Die Blitzfolgen bei den Blaulichtblitzern, egal ob jetzt Frontblitzer oder Dachblitzer, sind je nach Hersteller unterschiedlich. Einzelne Blaulichter am Heck müssen ebenfalls einzeln schaltbar sein (Blendeffekt bei Löschzugfahrten)

Ein Wort noch zu den Heckabsicherungen (Lauflichter). DIe Hersteller bieten alle möglichen Blinkmuster an. Bei uns in Sachsen gilt, dass nur die Polizei regelnd in den Straßenverkehr eingreifen darf. Deshalb dürfen unsere Heckblitzer nur alle gleichzeitig blitzen und nicht von links nach rechs oder umgedreht laufen. Dies würde sonst regelnd in den Straßenverkehr eingreifen. Wir dürfen auch auch keine regelnden Handbewegungen machen, so nach dem Motto: "Nun fahr schon, es kommt nix". Kommt es zum Unfall haben wir u.U. die Brille auf.

Ich hoffe, ein wenig Klarheit in alles Unklare gebracht oder alle noch mehr verwirrt zu haben. :lol:

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Viele Grüße
Michael

digital-car
DC-Car Programmierer und Weiterentwicklung

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Zuletzt geändert von Micha am Mittwoch 6. April 2011, 19:02, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Sonntag 21. Juni 2009, 09:10 
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Hallo Micha,

okay, danke. Das ist mehr Info, als ich gestern bekommen habe. Ich war diesbezüglich halt ziemlich irritiert, weil ich schon seit Jahren, hier in Hannover, das nicht mehr entsprechend gesehen habe.

Manche Infos hatte ich inzwischen auch nachgelesen. Aber nicht den Teil, ob es nun grundsätzlich erlaubt oder verboten ist.

Da ich mich an Niedersachsen orientieren werde und möchte, gibt es, bis auf bei den Polizeifahrzeugen und Rettungswagen, wohl kein Springlicht.

Claus, Du müßtest jetzt noch mal kurz das Programm ändern, wenn CV 20=16 und Licht an, dürfte das Springlicht nicht gehen ;-) Nein, kleiner Scherz.

Das mit dem Lauflicht hinten dran, war mir indes auch bekannt, daß sagte schon ein Bekannter der örtlichen Feuerwehr. Aber in dem Punkt seh ich da mal drüber weg. Auf unseren Modellen wirkt der Lauflichttiny hübsch ;)

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Grüße aus Hannover
Jörg


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BeitragVerfasst: Sonntag 21. Juni 2009, 10:17 
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TomCruz hat geschrieben:
Claus, Du müßtest jetzt noch mal kurz das Programm ändern, wenn CV 20=16 und Licht an, dürfte das Springlicht nicht gehen ;-) Nein, kleiner Scherz.


Jörg,
da hat mich Micha auch schon drauf angesprochen.
Kommt bei einem der nächsten Updates in den DC05/DC06 rein.
DC04 bleibt wie er ist :!:

Claus

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Der Erfinder des DC-Car Decoders !
Ein Experte ist ein Mensch, den man in letzter Minute hinzuzieht, um einen Schuldigen zu haben...
Zur Internetseite http://www.modelleisenbahn-claus.de
Zum Shop http://www.shop.modellautobahnen.de/


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BeitragVerfasst: Sonntag 21. Juni 2009, 16:42 
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Hi Claus,

also ich hab es wirklich nicht ernst gemeint, aber find es toll, daß Du es berücksichtigst.

Ich werd die in die Einsatzfahrzeuge zukünftig DC05 einbauen, damit die Einsatzszenario entsprechend realisiert werden können.

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Grüße aus Hannover
Jörg


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